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Nach einer grob umrissenen Beschreibung des Sadomasochismus, der Praktiken und der Einordnung (oder vielmehr Ausgliederung aus) in die Medizin, folgt nun der Versuch, einer juristischen Einordnung, innerhalb derer die im Zusammenhang mit sadomasochistischen Körperverletzungen auftretenden Probleme erörtert werden.
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