durch, dass er puell. publ. nudam [das nackte Mädchen (vor Publikum?)] in einen mit Oel gefüllten Bottich treten liess und sie am ganzen Körper einölte!
Angesichts dieser Vorkommnisse drängt sich die Vermutung auf, dass gewisse Fälle von Schädigung der Kleidung weiblicher Personen z. B. Bespritzen mit Schwefelsäure, Tinte usw.) in der Befriedigung eines perversen Sexualtriebes wurzeln, wenigstens handelt es sich hier auch um eine Art von Wehetun und sind die Beschädigten jeweils Frauenzimmer, die Beschädiger männliche Individuen. Jedenfalls verlohnt es sich der Mühe, in derlei Gerichtsfällen künftig der Vita sexualis der Attentäter Aufmerksamkeit zu schenken.
Auf die sexuelle Natur derartiger Attentate wirft auch der unten mitgeteilte Fall Bachmann, Beob. 120, helles Licht, da in diesem Falle das sexuelle Motiv des Deliktes erwiesen ist, ganz besonders aber die folgende Beobachtung.
Beobachtung 35
. B., 29 J., Kaufmann, verheiratet, schwer hereditär belastet, seit dem 16. J. Masturbant unter Benutzung eines Taschenelektrisierapparates, neurasthenisch, impotent mit 18 J., eine Zeitlang Absynthpotator nach unglücklicher, d. h. unerwiderter Liebe, trifft eines Tags auf der Strasse eine Bonne mit weisser Schürze, wie sie das Mädchen seiner Liebe zu tragen pflegte. Er kann nicht widerstehen, die Schürze zu stehlen. Er trägt sie heim, masturbiert darein, verbrennt sie dann unter neuerlicher Masturbatio. Er geht auf die Strasse zurück, sieht ein Weib mit weissem Kleid, fasst den wollüstig betonten Gedanken, dasselbe mit Tinte zu besudeln, tut es unter wollüstiger Erregung und schwelgt, sich masturbierend, daheim in der Erinnerung an diese Situation. Ein andermal kommt ihm beim Anblick von Frauen auf der Strasse der Kitzel, deren Kleider mit einem Federmesser zu beschädigen. In der Ausführung wird er als vermeintlicher Taschendieb verhaftet. Anderemal hatten ihm zufällig an den Kleidern einer Dame wahrgenommene Flecken genügt, um zu Orgasmus und selbst zu Ejakulation zu gelangen.Garnier
(Annales d'hygiène 1900 Februar-Märzheft) hat derartigen Fällen von Sadismus an Gegenständen eine eigene Studie gewidmet und sie auf Fetischismus (s. u.) zurückgeführt. Ganz besonders deutlich erscheint dies in der vorausgehenden Beob. 35, die man ihm als Gerichtsarzt verdankt und in welcher der Fetisch par excellence in blauem Kleid mit weisser Schürze bestand. Die Person, welche derlei Fetisch trug, war ganz gleichgültig, der Fetisch faszinierend, der sadistische Akt unwiderstehlich. Garnier bezeichnet solche Fälle als Sadi-Fetischismus, hebt ihre soziale und forensische Wichtigkeit hervor und verlangt Internierung solcher Unglücklicher in einer Irrenanstalt. Dieses destruierende Handeln gegenüber dem Fetisch, der doch eigentlich Gegenstand des Begehrens und Konser-