talien, eventuell Befriedigung noch nicht gestillter sexueller Gelüste an dem
    Leichnam.
        Mit Sicherheit wurde nachgewiesen, dass V. kaltblütig, bei vollem Bewusstsein,
  ohne in irgend einem psychischen Ausnahmezustand zu sein, seine Untaten begangen hat.
       Es geschah dies in den verschiedensten Teilen von Frankreich, das V. kreuz und quer
      durchzogen hat.
V. bietet keine anatomischen Degenerationszeichen, normal entwickelte Genitalien. In der Haft ist er eitel, reizbar, schwer traitabel. Aus Trotz und vermeintlicher Zurücksetzung verweigerte er einmal 7 Tage lang die Nahrung. Ein andermal bot er einen Anfall von Wutzorn, als man ihm abschlug, in die Kirche zu gehen. Er spricht zynisch von seinen Verbrechen, zeigt keine Reue, motiviert sie konstant mit angeblichen Wutanfällen und spielt sich auf den Irrsinnigen hinaus, in der Hoffnung, in eine Irrenanstalt zu kommen, aus der eine Entweichung leichter möglich ist. In Wirklichkeit bietet er den Experten kein Symptom von Geistesstörung.
Die Schlüsse der Experten sind: V. ist weder ein Epileptiker noch ein
    impulsiver Kranker. Er ist ein unmoralischer, leidenschaftlicher Mensch, der
       vorübergehend einmal an einem depressiven persekutorischen Delirium mit Drang zu
   Selbstmord gelitten hat. Davon genesen, war er seither zurechnungsfähig. Seine Verbrechen
     sind die eines antisozialen, sadistischen, blutdürstigen Menschen, der auf Grund
      früheren Irrsinns und nicht erfolgter Bestrafung einen Freibrief für die Begehung seiner
        scheusslichen Taten zu besitzen glaubte. Er ist ein gewöhnlicher Verbrecher und seine
     Verantwortlichkeit erfährt kaum eine Minderung durch die vorausgegangene Geistesstörung.
       - V. wurde zum Tode verurteilt. (Archives d'Anthropologie criminelle XIII. Nr. 78.)
In derartigen Fällen kann es geschehen, dass sogar Gelüste nach dem Fleisch des ermordeten Opfers auftreten, und dass, in Folgegebung dieser perversen Betonung der bezüglichen Vorstellung, Teile der Leiche verzehrt werden.
Beobachtung 19. Leger, Winzer, 24 Jahre alt, von Jugend auf finster, verschlossen, leutscheu, geht fort, um eine Stelle zu suchen. Er treibt sich 8 Tage in einem Wald herum, puellam apprehendit XII annorum; stupratae genitalis mutilat, cor eripit, [bemächtigt sich eines Mädchens von XII Jahren, verstümmelt die Genitalien der Geschändeten, entnimmt das Herz,] isst davon, trinkt das Blut und verscharrt den Leichnam. Verhaftet, leugnet er anfangs, gesteht aber endlich sein Verbrechen mit zynischer Kaltblütigkeit. Er hört sein Todesurteil gleichgültig an und wird hingerichtet. Esquirol fand bei der Sektion krankhafte Verwachsungen zwischen Himhäuten und Gehirn (Georget, Darstellung der Prozesse Leger, Feldtmann usw., übersetzt von Amelung, Darmstadt 1827).
Beobachtung 20. Tirsch, Siechenhauspfründner in Prag, 55 Jahre alt,
    von jeher verschlossen, eigentümlich, roh, höchst reizbar, mürrisch, rachsüchtig,
         wegen Notzuchtsversuch an einem 10jährigen Mädchen zu 20 Jahren verurteilt, hatte in
       letzter Zeit durch Wutausbrüche aus geringem Anlass und durch Taedium vitae
      Aufmerksamkeit erregt.
        1864, nach Abweisung eines einer Witwe gemachten Heiratsantrags, hatte er einen Hass gegen
          die Frauenzimmer gefasst und trieb sich am 8. Juli herum in der Absicht, eine von diesem
  verhassten Geschlecht zu töten.
  Vetulam occurentem in silvam allexit, coitum poposcit, renitentem prostravit, jugulum
      feminae compressit "furore captus". Cadaver virga betulae desecta verberare
      voluit nequetamen id perfecit, quia conscientia sua haec [Im Wald
        begegnete er einer alten Frau, forderte sie zum Koitus auf, streckte die Widerstrebende
        nieder und würgte sie "wutentbrannt". Die Leiche wollte er mit abgeschnittenen
          Birkenzweigen schlagen, was er aber nicht ausführte, weil sein Gewissen es]