Papiertiger

Der Papiertiger: Körperverletzung

 
   
   
   
   
   
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Der Papiertiger ist eine Enzyklopädie des Sadomasochismus, zusammengestellt von Datenschlag. Hier erklären wir Begriffe aus dem SM-Bereich und stellen sie in den Zusammenhang der sadomasochistischen Subkultur und ihrer Traditionen.


Sadomasochistische Praktiken fallen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter den Tatbestand der K.

In Deutschland werden drei Formen der Körperverletzung unterschieden: einfache, schwere und gefährliche.
Die einfache Körperverletzung wird durch §223 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Er lautet:

1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2) Der Versuch ist strafbar.

Die gefährliche Körperverletzung wird durch §224 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Er lautet:

1) Wer die Körperverletzung
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
2) Der Versuch ist strafbar.

Die schwere Körperverletzung wird durch §226 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Er lautet:

1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe nicht unter drei Jahren.
3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

In Deutschland sind sadomasochistische Spiele in der Regel nicht strafbar, da §228 des StGB eine Körperverletzung mit Einwilligung des Opfers straffrei stellt:

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Die "guten Sitten" sind zwar eine Gummiformulierung, in der Praxis wird von Gerichten als Maßstab nicht das Sittengefühl z.B. der Kirche angelegt sondern relativ liberal geurteilt.

Das Konstrukt einer straffreien K mit Einwilligung des Bottoms bringt Jugendliche in eine schwierige Situtation - sie können SM legal nicht ausüben.

 

Synonyme: 223a, 224, 226a

Auf diesen Eintrag verweisen: brandmarken, Jugendliche

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Stand: 20.10.2000.

 

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