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Jahresübersicht 2003
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Fetischflohmarkt in Why not
Samstag 8. März 03 Beginn 15:00Uhr Eintritt Frei
why not the fetish is reality
Jungbuschstr.23 68159 Mannheim 0621-17 81 688 www.why-not.info
mailto:info — at — why-not.info
Einladung Am 25. Mai fährt in Rotterdam die Fetisch-Straßenbahn. Eine historische Straßenbahn, die euch an den Sehenswürdigkeiten der Stadt vorbeifährt. An diesem verkaufsoffenen Sonntag lohnt sich ein Besuch in Rotterdam sicher.
Die Bürger der Stadt können sich dann an euren tollen Outfits erfreuen.
Die VSSM-Gruppe La RuLe lädt ein. Treffpunkt Katendrechts Lagedijk 486, Rotterdam.
Zeit 11.30 Uhr bis 19 Uhr. Die Teilnahme kostet 15 Euro. Für die Fahrt mit der Fetisch-Tram gilt natürlich ein Dresscode. Lack, Leder, Gummi... Kommt in eurem Lieblingsoutfit.
Nach Ende der Fahrt wird das Treffen in La RuLe fortgesetzt. Für Essen wird gesorgt und auch der Spielraum wird geöffnet sein. Parkplätze gibt es reichlich. Anmelden? fetishtram — at — vssm.nl
Die für den 06. und 20.03.03 geplanten März-Schlagzeilen-Seminare widmen sich dem Thema
"Japanische Bondage mit Performance und Übungsmöglichkeiten"
Nähere Infos hiezu kann man der SWL-Meldung vom 06.01.03 bzw. dem unten geführten Link entnehmen.
, Ort: "Kabinett" der Erotica Boutique Bizarre Reeperbahn 35, 20359 Hamburg
Beginn: 20:00 Uhr
Achtung: Da am 06.03.03 um 20:00 Uhr ebenfalls in der Erotica Boutique Bizarre eine Vernissage [siehe SWL vom 25.02.03] stattfindet, beginnt an diesem Tag das Seminar erst um ca. 20:30 Uhr.
Eine Anmeldung (bei den Schlagzeilen bzw. bei der Erotica Boutique Bizarre) ist auf Grund der beschränkten Teilnehmerzahl (max. 14 Personen) unerlässlich. Die Karten sind dann in der SM-Abteilung der Erotica Boutique Bizarre zum Preis von EUR 20,-- erhältlich.
Vorankündigung: Für den 03.04.03 ist ein Nadelworkshop geplant.
Für weitere Infos: Web: www.bondageproject.com/public/seminar.htm EMail: mtjg — at — schlagzeilen.com Tel.: +49(0)40-313290
Autor: Werner Fauster <werner — at — schlagworte.org>
In einem Verfahren gegen einen Berliner Betreiber von Pornoseiten hat die 31. Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts am heutigen Dienstag entschieden, dass die Abfrage der Personalausweis-Nummer zum Jugendschutz ausreicht.
Das Landgericht kam einerseits zu der Ansicht, dass die Übermittlung der Personalausweis-Nummer (und damit dem verschlüsselten Geburtsdatum) als Jugendschutz ausreiche. Die gesetzlichen Formulierung wären darüber hinaus derart unklar, dass eine Straftat nicht vorläge. Der Gesetzgeber verlange zwar einerseits technische Einrichtungen, mit denen Minderjährige ausgeschlossen werden können, andererseits habe er es aber versäumt, diese Einrichtungen näher zu beschreiben.
In erster Instanz vor dem Amtsgericht Neuss wurde der Betreiber im August 2002 zu 3.500 Euro wegen Verstosses gegen das Jugendschutzgesetz verurteilt. Die Richter kamen dabei zur Annahme, dass die Abfrage der Personalausweis-Nummer nur eine "Scheinkontrolle" sei (AZ 7 DS 70 Js 6582/01 ö 18/02).
Das Urteil mit dem Aktenzeichen XXI 34/02 ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision gegen die Entscheidung eingelegt.
Autor: Thomas Stollberger <post — at — thomas-stollberger.de>
Quelle (eigene): www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=4577
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Erzeugt am: 15.03.2006
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