Dies ist ein Archiv der Schlagworte (SWL)-Mailingliste. | Suche im Archiv.
Jahresübersicht 2002
| Monatsübersicht Dezember
Das Schweizer Bundesgericht hat es abgelehnt, eine Verletzung, die eine Domina einem Kunden zufügte, als schwere Körperverletzung einzustufen.
In der Sprache des Bundesgerichtes liesst sich die Session folgendermassen:
Zitat:
Im Rahmen der an diesem Tag vollzogenen Handlungen kniete X. mit auf dem Rücken gefesselten Händen am Boden. Vorher hatte er den Piercing-Ring an seinem Penis mit einer Kette verbinden lassen, deren anderes Ende an einem Bett befestigt war. Als D. ihn aufforderte aufzustehen, erhob sich X. Weil die Kette zu kurz war, wurde der Ring dabei aus seinem Penis ausgerissen.
Zitat Ende.
Der Kunde erlitt die Verletzung 1997, reichte die Strafanzeige u.a. wegen schwerer Körperverletzung aber erst im April 2000 ein. Bereits die Vorinstanz lehnte eine Verfolgung der Strafanzeige ab, da es sich nicht um eine schwere, sondern höchstens um eine leichte Körperverletzung handle.
Strafanzeigen wegen leichter Körperverletzung müssen spätestens drei Monate nach der Tat erfolgen.
In der für Sadomasochisten interessanten Frage der Strafbarkeit sadomasochistischer Handlungen hält das Bundesgericht fest:
Zitat:
Entscheidend ist allein, ob der Betreffende in eine ihm vorsätzlich zugefügte einfache Körperverletzung eingewilligt hat.
Zitat Ende.
Allerdings lehnt das Bundesgericht die Feststellung der Vorinstanz, dass bei sadomasochistischen Spielen generell keine Wehrlosigkeit angenommen werden könne, ab.
Aktenzeichen: 6S.79/2002, Online verfügbar unter wwwsrv.bger.ch/cgi-bin/AZA/JumpCGI?id=07.11.2002_6S.79/2002
Schlagartig! bietet mit folgendem Text ein neues Service, das Schlagartig!-Forum an:
Interesse an anregenden Diskussionen und Informationen? Lust an spannenden Unterhaltungen und witzigen Wortwechseln? Auf der Suche nach einem Platz im Internet, an dem man einschlägige Fragen rund um das Thema SM loswerden und viele Antworten erwarten kann? Dann besuch doch unser neues Schlagartig!-Forum!
Ihr findet das Schlagartig!-Forum auf www.11chor.at/smartforum/ unter "Gruppenforen". Dankeschön dafür an das SMart Café!
Herzlich eingeladen ins Schlagartig!-Forum sind natürlich nicht nur Schlagartig!-Mitglieder, sondern alle Interessierten und Neugierigen!
Sabine St. (Nick im Forum: Sabine.St; sabine.st — at — schlagartig.at) und Irmi (Nick im Forum: angel39; irmi — at — schlagartig.at) sind die beiden Moderatorinnen, die Euch bei Fragen rund um das Schlagartig!-Forum gerne behilflich sind.
Die aktuelle Ausgabe der US-amerikanischen Monatszeitschrift "Fortean Times. The World of Strange Phenomena" widmet sich auf Seite 8 in einem neutralen, rein berichtenden Artikel einer von dem 25-jährigen Künstler Brock Enright etablierten Kidnapping-Firma. Für bis zu 4000 Dollar könne man die Dienste dieses Services buchen, was bisher von 26 zufriedenen Kunden in Anspruch genommen worden sei (von einigen mehrfach).
Die Zeitschrift schreibt: "It´s a sort of extra sado-masochistisc version of urban paintball. Clients are mostly bound and gagged and taken away for a period of incarceration that lasts for hours, or even days. (Enright) believes the practice is therapeutic because it helps a post-9/11 populace triumph over its fears." Bisher habe bei Kidnappings niemand der Umstehenden eingegriffen, weil diese Entführungen per Videokamera mitgeschnitten wurden und deshalb wie die Aufnahmen zu einem Film wirkten. Gefährlich sei es nur, wenn sich ein Entführungsopfer zu stark wehre. Enright überlege momentan, Zweigstellen in Los Angeles, Miami, Chicago und London einzurichten.
Der Beitrag wird von dem Foto einer bekleideten und mit Paketband gefesselten Frau begleitet.
Die "Fortean Times" widmet sich hauptsächlich ungeklärten Phänomenen wie beispielsweise Ufos oder "Poltergeistern" auf populärwissenschaftliche und seriöse Weise, berichtetet aber gerne auch über ungewöhnliche Erscheinungen des nicht-spekulativen Bereichs. Sie ist hierzulande meines Wissens nur per Abonnement erhältlich.
Die Inhalte sind © Schlagworte und dürfen daher unentgeltlich weitergegeben werden, solange Schlagworte als Ursprung der Nachricht genannt wird. Das Archiv als Ganzes und die Aufmachung stehen unter der Datenschlag-Lizenz. Es kann in ausgedruckter Form ohne ausdrückliche Erlaubnis zu nichtkommerziellen Zwecken verteilt und weiterverwendet werden, solange das Dokument im Inhalt nicht verändert und Datenschlag als ursprüngliche Quelle angegeben wird. Eine Kopie der Seite in ein anderes Webprojekt ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Datenschlag haftet nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch dieses Textes resultieren. Weder sind wir gegen Fehlinformationen gefeit, noch sind alle Praktiken auf jeden Menschen übertragbar.
Datenschlag dankt den SWL-Admins für die Abdruckgenehmigung.
Erzeugt am: 15.03.2006
Webmaster
© 2000 - 2001 by Datenschlag - Alle Rechte vorbehalten