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Jahresübersicht 2001
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Wie das Tübinger Tagblatt (Südwestpresse) in seiner Ausgabe vom 8. März 2001 meldet, ist die Inhaberin des Tübinger Konkursbuch-Verlags Claudia Gehrke nach einem seit einer Haussuchung am 27. April 1998 andauernden Rechtsstreit vom Vorwurf des Verbreitens von Pornografie freigesprochen worden.
Der Richter begutachtete 12 Bände der erotischen Jahrbücher "Mein heimliches Auge", gegen die dieser Vorwurf erhoben worden war, und kam, gestützt auf eine Gutachterin von der Universität Tübingen, zu dem Schluss, dass der Vorwurf unbegründet sei, da es sich um Kunst und nicht um Pornografie handele. Hingegen stufte der Richter den Videofilm "Wesen der Verführung" als pornographisch im Sinne des § 184 StGB ein und verurteilte Frau Gehrke wegen der postalischen Verbreitung dieses Videos zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 120 DM. Der Film wird künftig nicht mehr im Versand vertrieben werden, sondern nur noch für ausgewiesene Erwachsene zugänglich sein.
Der aus Hamburg eingeflogene Verteidiger wunderte sich darüber, wie "in Tübingen das Pendel zurückschlägt", wie der Staatsanwalt einen Film als "anreißerisch" empfinden könne, der ihm selbst nur "langweilig" vorkomme. Die Hauptverhandlung war anberaumt worden, weil Frau Gehrke Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben hatte.
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