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Jahresübersicht 2001
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Wie in der Queer-Nord-Ausgabe 2/2001 berichtet wird, hat das Amtsgericht Bremen Anfang Januar 2001 das Verfahren gegen die Betreiberin eines Bremer SM-Studios wegen des Verdachts "des Handels und in Verkehr bringen" von Poppers eingestellt.
Als Begründung wurde angeführt, dass die Schuld der Angeklagten gering sei und kein öffentliches Interesse bestehe.
Anlass dieses Verfahrens war, dass die zuständige Kripo im Oktober 1999 im betreffenden SM-Studio ein paar Poppers- Fläschchen fand. In der Verhandlung konnte nur festge- stellt werden, dass sich im Studio zwar Poppers-Fläschchen befanden, aber nicht wem sie gehörten bzw. wie sie zu/in diese(r) Örtlichkeit kamen.
Auf Grund dieses Sachverhaltens konnte der Verdacht des "Handels und in Verkehr bringen" nicht länger auf- recht erhalten bleiben. Der Richter bot der Angeklagten mit der Akzeptierung einer Geldbusse die Einstellung des Ver- fahrens an. Die Angeklagte lehnte dies mit der Begründung, dass dies einem Schuldeingeständnis ihrerseits gleichzu- setzen sei, ab.
KOMMENTAR
Poppers enthält u.a. den Wirkstoff Amnylnitrit, welcher als verschreibungspflichtiges Medikament nur auf Verordnung und nur in Apotheken verkauft werden darf. Der Besitz ist zwar dann erlaubt, der Handel - ohne Rezept - ausserhalb von Apotheken dagegen würde ein Verstoss gegen dass Arzeimittelgesetz darstellen.
Poppers kann aber auch als "Raumaroma", "Tonkopf- bzw. Ledereiniger" eingesetzt und in der Folge auch als solche Produkte frei ver- bzw. gekauft werden.
Web: www.queer.de EMail: norden — at — queer.de
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Erzeugt am: 15.03.2006
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