Dies ist ein Archiv der Schlagworte (SWL)-Mailingliste. | Suche im Archiv.
Jahresübersicht 2000
| Monatsübersicht Juli
Wie auf SWL schon mehrfach erwaehnt verfolgt die schweizerische Regierung auf Betreiben einiger Parlamentarier das Ziel, neu auch den Besitz von "Gewaltpornographie" unter Strafe zu stellen.
Registriert ist die Vorlage nun unter der Geschaeftsnummer 00.041 und abrufbar unter der Adresse: www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2000/d_gesch_20000041.htm
Derzeitiger Wortlaut:
00.041 - Geschaeft des Bundesrates. StGB und MStG. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet
Stand der Beratung Noch nicht behandelt
Botschaft vom 10. Mai 2000 ueber die Aenderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militaerstrafgesetzes (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet, Verjaehrung bei Sexualdelikten an Kindern und Verbot des Besitzes harter Pornografie) [BBl 2000 2943-2986; www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2943.pdf ]
Vorlage 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch; Militaerstrafgesetz (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet; Verjaehrung bei Sexualdelikten an Kindern) [BBl 2000 2987-2988; www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2987.pdf ]
Vorlage 2 Schweizerisches Strafgesetzbuch (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet; Verbot des Besitzes harter Pornografie) [BBl 2000 2989; www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2989.pdf ]
Zusaetzliche Informationen
Zuständig Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Behandelnde Kommissionen Kommission für Rechtsfragen NR (RK-NR) Kommission für Rechtsfragen SR (RK-SR)
Deskriptoren sexuelle Gewalt; Kind; Verjaehrung; Pornographie; Gewalt; Strafgesetzbuch; Militaerstrafrecht; Internet; Kinderpornografie;
KOMMENTAR
[...]: Verweise durch Verfasserin BBl: Schweizerisches Bundesblatt NR: Nationalrat (Volkskammer) SR: Ständerat (Länderkammer)
Die Meinung der mitbetroffenen BDSM-ler duerfte in der Flut der Vernehmlassungseingaben untergegangen sein. Immerhin hat sich Pink Cross in unserem Sinne geaeussert:
"Pink Cross, der Schwulen-Dachverband, moechte, dass bei sexuellen Gewaltdarstellungen zwei Kategorien unterschieden werden. Das Verbot sollte sich auf jene Gewaltdarstellungen beschraenken, die ohne das gegenseitige Einverstaendnis der Darsteller zu Stande kamen. Wer bloss Bilder von Sado-Maso-Praktiken besitzt, soll nicht bestraft werden." Tages-Anzeiger (Zürich), 9.9.1999
Die Inhalte sind © Schlagworte und dürfen daher unentgeltlich weitergegeben werden, solange Schlagworte als Ursprung der Nachricht genannt wird. Das Archiv als Ganzes und die Aufmachung stehen unter der Datenschlag-Lizenz. Es kann in ausgedruckter Form ohne ausdrückliche Erlaubnis zu nichtkommerziellen Zwecken verteilt und weiterverwendet werden, solange das Dokument im Inhalt nicht verändert und Datenschlag als ursprüngliche Quelle angegeben wird. Eine Kopie der Seite in ein anderes Webprojekt ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Datenschlag haftet nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch dieses Textes resultieren. Weder sind wir gegen Fehlinformationen gefeit, noch sind alle Praktiken auf jeden Menschen übertragbar.
Datenschlag dankt den SWL-Admins für die Abdruckgenehmigung.
Erzeugt am: 15.03.2006
Webmaster
© 2000 - 2001 by Datenschlag - Alle Rechte vorbehalten