Bisam

24.07.2000

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    Jahresübersicht 2000 | Monatsübersicht Juli

  1. Besitzverbot für Gewaltpornographie in der Schweiz registriert

Besitzverbot für Gewaltpornographie in der Schweiz registriert

Wie auf SWL schon mehrfach erwaehnt verfolgt die schweizerische Regierung auf Betreiben einiger Parlamentarier das Ziel, neu auch den Besitz von "Gewaltpornographie" unter Strafe zu stellen.

Registriert ist die Vorlage nun unter der Geschaeftsnummer 00.041 und abrufbar unter der Adresse: www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2000/d_gesch_20000041.htm

Derzeitiger Wortlaut:

00.041 - Geschaeft des Bundesrates. StGB und MStG. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet

Stand der Beratung Noch nicht behandelt

Botschaft vom 10. Mai 2000 ueber die Aenderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militaerstrafgesetzes (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet, Verjaehrung bei Sexualdelikten an Kindern und Verbot des Besitzes harter Pornografie) [BBl 2000 2943-2986; www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2943.pdf ]

Vorlage 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch; Militaerstrafgesetz (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet; Verjaehrung bei Sexualdelikten an Kindern) [BBl 2000 2987-2988; www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2987.pdf ]

Vorlage 2 Schweizerisches Strafgesetzbuch (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritaet; Verbot des Besitzes harter Pornografie) [BBl 2000 2989; www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2989.pdf ]

Zusaetzliche Informationen

Zuständig Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Behandelnde Kommissionen Kommission für Rechtsfragen NR (RK-NR) Kommission für Rechtsfragen SR (RK-SR)

Deskriptoren sexuelle Gewalt; Kind; Verjaehrung; Pornographie; Gewalt; Strafgesetzbuch; Militaerstrafrecht; Internet; Kinderpornografie;

KOMMENTAR

[...]: Verweise durch Verfasserin BBl: Schweizerisches Bundesblatt NR: Nationalrat (Volkskammer) SR: Ständerat (Länderkammer)

Die Meinung der mitbetroffenen BDSM-ler duerfte in der Flut der Vernehmlassungseingaben untergegangen sein. Immerhin hat sich Pink Cross in unserem Sinne geaeussert:

"Pink Cross, der Schwulen-Dachverband, moechte, dass bei sexuellen Gewaltdarstellungen zwei Kategorien unterschieden werden. Das Verbot sollte sich auf jene Gewaltdarstellungen beschraenken, die ohne das gegenseitige Einverstaendnis der Darsteller zu Stande kamen. Wer bloss Bilder von Sado-Maso-Praktiken besitzt, soll nicht bestraft werden." Tages-Anzeiger (Zürich), 9.9.1999



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Erzeugt am: 15.03.2006

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