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Jahresübersicht 1999
| Monatsübersicht Februar
Die Arbeitsgruppe NoPorNo / (Hannover) hat Ihren Informationstext unter noporno.home.pages.de/ veröffentlicht.
Angefügt ist eine umfangreiche Sammlung von Quellenangaben.
Erreichbar ist die AG NoPorNo unter:
Telefon: +49 (0)511-39 44 175 Fax.: +49 (0)89-666 17 30 520
SMart Rhein-Ruhr e.V. sowie zwei seiner Mitglieder haben ebenfalls den bereits zitierten Brief von Frau Dr. Silvia Berke im Namen von Frau Dr. Bergmann erhalten.
Neben den übliche Erklärung über Recht, einer Wiederholung der Aussage von Frau Bergmann aus dem Spiegel und Wiederholungen der Aussagen von EMMA, ist nur folgender Absatz von Interesse:
[gekürzt..]
Frau Bundesministerin beabsichtigt, die bisherige Straflosigkeit der Verbreitung von sexuell erniedrigenden Darstellungen von Frauen, die nicht eindeutig der harten Pornographie unterfallen, aus frauenpolitischer Sicht zu überdenken. Das Anliegen, Pornographie im Strafgesetzbuch zu definieren, bedarf allerdings zunächst einer fachlich detaillierten Diskussion, die Frau Ministerin Dr. Bergmann anregen möchte.
[Ende des Zitats]
Dies entspricht der Aussage des Justizministeriums, dass die Notwendigkeit einer Neudefinition des Begriffs Pornographie zuerst festgestellt werden muss.
Ein SMart Rhein-Ruhr e.V. Mitglied sandte eine Brief an Frau Leutheusser-Schnarrenberg Brief, indem er seine Besorgnis über die PorNO - Kampagne ausdrückt. Er bittet sie,
[Zitat] [gekürzt] sich dafür einzusetzen, dass nicht durch die geplante Änderung [des Strafrechts] eine sexuelle Minderheit [gekürzt] diskriminiert wird. Es darf nicht dazu kommen, dass in einem demokratischen Staat "Opfer" eines Missbrauchs, der in Wahrheit gar keiner ist, vor ihrer eigenen Entscheidungsfreiheit geschützt werden. [Zitat Ende]
In ihrer persönlichen! Antwort zitiert Frau L.-S. die bekannten Aussagen aus dem EMMA-Artikel, sowie aus den Aussagen des Frauenbündnisses. Danach folgt noch eine persönliche Aussage.
[Zitat]
Wenn Sie in Ihrem Privatleben sexuelle Erniedrigung als wesentlichen Bestandteil Ihres Sexuallebens empfinden, so ist dies Ihre Privatangelegenheit. Ich halte es jedoch für ausserordentlich schwierig, die Personengruppe der Sadomasochistinnen und Sadomasochisten ausdrücklich bei einer Neudefinition des §184 StGB zu berücksichtigen. Pornographie ist die erniedrigende Darstellung von Sexualität. Sie mag es inspirieren, den weitaus grösseren Teil der Konsumenten verleitet es zu Gewalt und Penetration ihres sexuellen Gegenübers, der oder die eben nicht sexuelle Lust dabei empfindet, sondern Schmerz, Erniedrigung und Pein. Diese Gruppe gilt es zu schützen.
[Zitat Ende]
Der beigelegte Wetzstein wurde offen und plattgedrückt beigelegt.
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Erzeugt am: 15.03.2006
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