B. puellas stupratas necavit et dissecuit. [B. tötete die geschändeten Mädchen und zerteilte sie.] Bezüglich des Mordes eines seiner Opfer äusserte er sich folgendermassen im Verhör:
"Ich habe ihr die Brust geöffnet und mit einem Messer die fleischigen Teile des Körpers durchschnitten. Darauf habe ich mir diese Person, wie der Metzger das Vieh, zugerichtet und habe den Körper mit dem Beil voneinander gehackt, so wie ich ihn für das Loch brauchen konnte, das ich zum Einscharren auf dem Berg gemacht hatte. Ich kann sagen, dass ich während des Oeffnens so gierig war, dass ich zitterte und mir ein Stück wollte herausgeschnitten und gegessen haben."

Auch Lombroso (Geschlechtstrieb und Verbrechen in ihren gegenseitigen Beziehungen, Goltdammers Archiv Bd. 30) führt bezügliche Fälle an, so einen gewissen Philippe, der meretrices post actum [Prostituierte nach dem Verkehr] zu erwürgen pflegte und meinte: "Die Weiber habe ich lieb, aber es macht mir Spass, sie zu erwürgen, nachdem ich sie genossen."

Ein gewisser Grassi (Lombroso Op. cit. p. 12) wurde nachts von Libido gegen eine Verwandte ergriffen. Durch ihren Widerstand gereizt, versetzte er ihr mehrere Messerstiche in das Abdomen, und da der Vater und der Onkel der Unglücklichen ihn zurückhalten wollten, erschlug er auch diese. Deinde statim ad meretricem properavit, ut in eius amplexu libidinem suam ardentem satiaret. [Gleich danach eilte er zu einer Prostituierten, um in ihrer Umarmung seine brennende Wollust zu stillen.] Doch das genügte nicht. Er mordete dann noch seinen Vater und tötete mehrere Ochsen im Stalle.

Dass eine grössere Anzahl von sog. Lustmorden auf Hyperaesthesia in Verbindung mit Paraesthesia sexualis beruhen, ist nach allem Vorausgehenden nicht zu bezweifeln.

So kann es auf Grund perverser Gefühlsbetonung zu weiteren Akten der Brutalität gegen den Leichnam kommen, so z. B. zum Zerstückeln desselben, wollüstigem Wühlen in dessen Eingeweiden. Schon der Fall Bichel deutet diese Möglichkeit an. v. Wagner (Wr. Klin. Wschr. 1912 S. 408) hebt hervor, dass "besonders Mörder, die nach dem Morde nicht den Ermordeten fliehen, sondern sich mit ihm noch zu schaffen machen, nach dem vorher wohl überlegten Morde noch grauenhafte Hantierungen zur Zerstückelung und Wegschaffung ihres Opfers vornehmen unter dem Verdacht fallen müssen, dass ihnen der Mord und das Grauenhafte nicht um des Zweckes willen zu überwindende Unlustgefühle, sondern im Gegenteile Lustgefühle erweckt habe.

Ein Beispiel aus neuerer Zeit ist Menesclou 1) (Annales d'hygiène publique), von Lasègue, Brouardel, Motet begutachtet, für geistig gesund erklärt und hingerichtet.

Beobachtung 15. Am 15. April 1880 verschwand ein vierjähriges Mädchen aus der Wohnung seiner Eltern. Am 16. verhaftete man Menesclou, einen der Mieter des Hauses. In seinen Taschen fand man die Vorderarme des Kindes, aus dem Ofen zog man den Kopf und Eingeweide halb verkohlt hervor. Auch im Abort fanden sich Teile der Leiche. Die Genitalien wurden nicht aufgefunden. M., über ihren Verbleib gefragt, wurde verlegen. Die Umstände, sowie ein bei ihm gefundenes schlüpfriges Gedicht liessen keinen Zweifel, dass er das Kind geschändet und dann ermordet hatte. M. äusserte keine Reue, seine Tat sei eben ein Unglück. Die Intelligenz ist


1) Analoger Fall s. Kölle ger. psychiatr. Gutachten 1896 p. 48.

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