bekundende Äusserung aus einem späteren vielgenannten sadistischen Werke angeführt werden. In den (der genialen Wilhelmine Schröder-Devrient1) zugeschriebenen) Memoiren einer Sängerin, Bd. II, S. 177, erzählt die Verfasserin bei Schilderung einer Reise durch das damalige Italien:
Hier herrschen Onanie, Päderastie und Leichenschändung in schreckenerregender Menge. Ja es werden sogar Mordtaten verübt von solchen Wüstlingen, die dann die kaum erkalteten Opfer für ihre Lüste missbrauchen. Der Prozess gegen den Salamifabrikanten in Verona hat zu dieser Zeit grosses Aufsehen und allgemeine Entrüstung erregt. Er begnügte sich nicht, die Mädchen, die er in sein Garn lockte, zu ermorden, sondern er schändete einige sogar vor, andere nach begangener Ermordung. Wenn in Italien ein Frauenzimmer hingerichtet wird, was, namentlich im Kirchenstaate, eben nicht zu den Seltenheiten gehört, so kann man als gewiss annehmen, dass, wenn sie vor ihrem Tode noch eine Jungfrau war, sie es 24 Stunden nach ihrem Tode sicherlich nicht mehr ist, und dass Ehemänner, die der Zufall vor Hahnreischaft geschützt hat, wenn ihre Gattinnen jung und schön gewesen, den Hörnerschmuck nach ihrer Weiber Tode erhalten.
Aus Gerichtsverhandlungen notorisch gewordene Beispiele von Sadismus in mannigfacher Verflechtung von Stuprum, Inzest, Flagellation und anderweitiger Misshandlung, Lustmord und Nekrophilie liessen sich in grosser Zahl anführen. Ich erwähne nur die berühmte Gerichtsverhandlung gegen das Ehepaar Nicolas und Eose Refert, die Mörder ihrer 17 jährigen Tochter Adeline Defert (vor der cour d’assises de la Marne am 3. Dezember 1859; Presse, 7. Dezember 1859); den Prozess des Abbé Edard Tariel (in Couterne am 9. März 1877 wegen Leichenschändung verurteilt); den Prozess Saunris (Flagellation und Stuprum der 16 jährigen Marie Marillier, vor der cour d’assises de la côte d’or am 6. Dezember 1877. (Authentische Darstellung der beiden letzteren in dem Werke: la chasteté cléricale, par Robert Chartie, Bruxelles 1878, Henry Kistemaeckers.) - Im Falle Defert wurde die 17 jährige Tochter täglich von den entmenschten Eltern mehrmals gegeisselt, mit glühenden Kohlen und mit Zündhölzern gebrannt, mit einem Nagelbrett auf das schon blutende Fleisch gehauen usw. - einmal wurde sie ganz entkleidet, festgebunden und ihr durch den Vater ein dickes Stück Holz in die Geschlechtsteile getrieben. Über die stattgehabte Stupration weigerte die Tochter sich Zeugnis abzulegen.
Dass auch bei uns heutzutage die Spezies der sadistischen Lustmörder der Messerstecher und der Nekrophilen noch nicht ausgestorben sind, davon mögen die folgenden, aus Zeitungsberichten entnommenen Fälle den sprechenden Beweis liefern.
1) 1804-1860. Die Schilderungen entstammen anscheinend den dreissiger Jahren des vorigen Jahrhunderts.